Ehemalige Stiftung Schweizer Wappen und Fahnen Heft 18 / 2015 |
|||
Titelblatt Heft 18
Seiten
94-95, Gemeindefusion Blenio
|
Autor: Hans Rüegg Gemeindefusionen in den Kantonen Graubünden, Jura, Neuenburg, St. Gallen, Solothurn und Tessin Wertung der neuen Wappen Kanton Graubünden Gemeindefusionen Churwalden, Donat, Ferrera, Landquart, Lumnezia, Mundaun, St. Antönien, Suraua, Tinizong-Rona, Tomils, Tschiertschen-Praden und Valsot. Kanton Jura Gemeindefusionen La Baroche, Basse-Allaine und Clos-du-Doubs. Kanton Neuenburg Gemeindefusionen Milvignens, La Tène, Val-de-Ruz und Val-de-Travers. Kanton St. Gallen Gemeindefusionen Bütschwil-Ganterschwil, Ebnat-Kappel, Eschenbach, Gommiswald, Neckertal, Nesslau, Rapperswil-Jona, Wil und Wildhaus-Alt St. Johann. Kanton Solothurn Gemeindefusionen Buchegg, Drei Höfe, Erlinsbach, Heinrichswil-Winistorf, Lohn-Ammannsegg, Lüsslingen-Nennigkofen, Lüterswil-Gächliwil und Messen. Kanton Tessin Gemeindefusionen Acquarossa, Alto Malcantone, Avgeno Gordevio, Bioggio, Blenio, Capriasca, Centovalli, Collina d'Oro, Cugnasco-Gerra, Gambarogno, Isorno, Lavizzara, Maggia, Monteceneri und Onsernone. Von den Kantonen Luzern, Schaffhausen und Schwyz sind die Übersichten der Fusionen und Verselbständigungen bzw. Abtrennungen tabellarisch aufgelistet. Neue Wappen wurden in diesen Kantonen keine geschaffen. Exkurse Diese Exkurse getatten einen vertieften Einglick in die Heraldik und beleuchten Gemeindewappen aus allen Kantonen: Kreis- und
Gemeindewappen aus dem Gebiet des einstigen Zehngerichtenbundes.
ISBN 3-908063-18-3 Rezension im Schweizer Archiv für Heraldik, Jahrgang 2017 Mit dem vorliegenden Heft 18 aus der Reihe Schweizer Wappen und Fahnen legt der Autor den Fortsetzungsband über Schweizer Gemeindefusionen und ihre Wappen in gedruckter Form vor. Diesmal werden die neuen Gemeindewappen in den Kantonen Graubünden, Jura, Neuenburg, St. Gallen, Solothurn und Tessin thematisiert und bewertet. Auffallend viele neue Gemeindewappen vermögen dabei heraldischen Grundsätzen nicht zu genügen. Oftmals zeigen sie zwar keine expliziten heraldischen Verstösse, vermögen aber aus ästhetischer Sicht kaum zu überzeugen. Es ist immer wieder erstaunlich, wie stolze schildfüllende Wappentiere nach einer Wappenerneuerung sich in Schildhälften oder Schrägteilungen verlieren, da sie der veränderten Begebenheit im Schld nicht angepasst, sondern schlichtweg einfach unverändert verkleinert und einkopiert wurden. Leider ist auch absolut Unheraldisches, von Logomanie Geprägtes zu finden. Solche Negativbeispiele von Wappenkonstrukten wie diejenigen von Milvignes NE oder Centovalli TI schaden der Heraldik unbestritten. Sie torpedieren in ihrer unsachgemässen Gestaltung geradezu heraldische Gesetzmässigkeiten und verunmöglichen die Ausformulierung einer fachgerechten Blasonierung. Viele Gemeinden haben aber, und dies soll ebenfalls erwähnt werden, keine Mühen gescheut, und heraldisch versierte Unterstützung für die Findung und Gestaltung eines neuen Gemeindewappens zugezogen. Erwähnt seien beispielsweise La Baroche JU (vorgestellt im SAH/AHS CXXIX - 2015, S. 73-79) oder Alto Malcantone TI, das durch fünf fusionierte Gemeinden entstanden ist. Das neu gewählte Wappen von Alto Malcantone besticht in seiner Einfachheit und Klarheit und zeigt in Blau ein schräglinks gestelltes goldenes Kastanienblatt. So muss Heraldik ...! Wie schon im vorhergehenden Heft 17 streut der Autor auch in der aktuellen Ausgabe zahlreiche kleine Exkurse ein. Einmal sind die verschiedenen Kreuzarten ein Thema, ein anderes Mal die Sparren in der Heraldik. Interessant sind sicher unter vielen weiteren auch die Exkurse über Architektur oder kirchliche Bauten in der Heraldik. Die Darstellung spezifischer Bauwerke in einem Wappen muss wohl im Sinne einers Corporate Desings von einer Gemeinde in ihrem Wirkungskreis verbindlich festgelegt werden. Das Heft 18 aus der Reihe Schweizer Wappen und Fahnen darf abschliessend als gelungene Weiterführung betrachtet werden. Fortsetzung folgt. (Rolf Kälin)
|
||
|
|||