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Kanton Wallis

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Kriterien für die Wertung

 

 

Gemeindefusion im Kanton Wallis: Guttet-Feschel

Ab dem Jahr 2000 sind die beiden Gemeinden Feschel und Guttet unter dem neuen Namen Guttet-Feschel vereinigt.
2010 wurde das damals gewählte Wappen ersetzt.

 

 

Feschel

Das 1937 geschaffene Wappen soll den ursprünglichen Namen
der Gemeinde versinnbildlichen. Feschel wurde 1267 als Veselli
erwähnt, was vom Ligurischen ves, Berg, abgeleitet wurde.

 

 

 

Guttet

Das Wappen zeigt den heiligen Wendelin, den Schutzpatron
der Dorfkapelle.

 

 

Guttet-Feschel (bisher bzw. ab 2004)
Variante A

 

Guttet-Feschel (neu 2010)
Variante B

 

 

Die Gemeindeverwaltung war im Nachhinein mit dem gewählten Wappen offensichtlich nicht glücklich und verwendete anstelle des Wappens ein Logo. Die Wappenfrage wurde später wieder aufgegriffen und am 18. April 2010 konnten die Stimmberechtigten unter zwei überarbeiteten Varianten auswählen:

Erläuterungen zur kommunalen Abstimmung vom 18. April 2010

Gemäss Art. 68 Abs. e des Gemeindegesetzes (Nr. 175.1) ist die Wahl des Wappens dem geheimen Urnengang unterworfen. Aus diesem Grund konnte das an der Urversammlung vom 15.12.2004 gewählte Wappen nicht dem Staatsrat zur Homologation unterbreitet werden. Der Gemeinderat hat unter Einbezug von Fachleuten diverse Möglichkeiten geprüft. Entspricht ein Wappen nicht den heraldischen Regeln, kann der Staatsrat eine Homologation ablehnen. Dieser Aspekt war entscheidend für die Variantenwahl. Auch sollte die Bevölkerung die Möglichkeit erhalten, die damalige Wahl zu bestätigen, mit kleinen, heraldisch nötigen Anpassungen. An der ausserordentlichen Urversammlung vom 22.02.2010 wurden die zwei ausgewählten Wappen vorgestellt. Über diese bestimmt das Volk am 18.04.2010. Die heraldischen Berichte von Herrn Prof. Dr. Gaëtan Cassina, Präsident der Schweizerischen Heraldischen Gesellschaft, Schatzmeister der Académie Internationale d’Héraldique, fallen wie folgt aus:

A: Zitat: „Diese Variante ist die leicht veränderte Übernahme des vor einiger Zeit gewählten Wappens, welches Herr Joseph M. Galliker mit Recht hart beurteilte (im WB). Dank der Bestrebungen von Herrn Paul Heldner wird sie insofern «verbessert», als die Regeln der Heraldik irgendwie in Betracht genommen worden sind: Striche um die Figuren (Konturen), Kombination der Farben. Vom Geist der Heraldik bleibt aber diese Variante sehr fern: Wahl und Kombination der Figuren (Hl. Wendelin, Berg und besonders der Weg da drin) gehören zum «bestem» dessen, was man als «gegenheraldisch» oder «unheraldisch» betrachten kann. Menschliche Figuren gelten als besonders unwillkommen in der Wappenkunst - mit wenigen Ausnahmen, die Berechtigung in der Geschichte finden. Berge sind eher symbolisch, d.h. stilisiert und nicht «naturgetreu» - was für den Hl. Wendelin auch gelten sollte - und der Weg darunter müsste in rein heraldischer Hinsicht verboten werden (Perspektive und Raumtiefe sind der Heraldik ganz fremd und nur ausnahmsweise toleriert - Kirche Valeria für das Domkapitel Sitten z. B.). Die Aufnahme dieses Projektes kann ich überhaupt nicht unterstützen und würde ich eher abraten.“

B: Zitat: „Dieser Vorschlag hat den grossen Vorteil, einfache und ausdrucksvolle Figuren zu kombinieren. Seine Stärke besteht im symbolreichen Inhalt der gewählten Objekte: Der Hirtenstab als Vertreter für Wendelin (Guttet), die Sonne und der stilisierte Berg (Feschel), der dazu als gemeinsames verbindendes Glied wirkt. Dank Herrn Heldner ist die Komposition einheitlich, die Farbenregel respektiert und das Ergebnis heraldisch durchaus annehmbar. Der Versuch einer Vereinfachung von «schlechten» Figuren (Wendelin und Berg mit Weg) ist verdienstvoll und zu begrüssen. Nur muss man aufpassen, dass die Sonne (ohne Gesichtszüge, was nicht unbedingt so gut ist) gross genug mit ihren alternierenden Strahlen bleibt, damit man sie nicht mit einem Stern verwechseln kann. Ich darf diesem Vorschlag meine Unterstützung einwandfrei geben.“
 

Gewählt wurde die Variante B mit 82 Stimmen. Die Variante A erhielt trotz der klaren Empfehlung zur Ablehnung doch noch 73 Stimmen.

Das neu gewählte Wappen ist gegenüber dem aus dem Jahr 2004 zweifellos ein beachtenswerter Fortschritt. Man suchte bei einem Walliser Fachmann für Heraldik, Herrn Prof. Dr. Gaëtan Cassina, Rat und Unterstützung. Doch leider wurde sein Rat, die Sonne mit einem Gesicht zu versehen, damit sie nicht mit einem Stern verwechselt werden kann, in den Wind geschlagen. Diese Sonne kann aus gestalterischen Gründen nicht wesentlich vergrössert werden. Die Sonne und der Hirtenstab müssen etwa die gleiche Fläche aufweisen, sonst entsteht ein Ungleichgewicht. Die Gestaltung der Berge ist noch stärker zu beanstanden, da es sich eher um Angst einflössende Haifischflossen als um Bergspitzen handelt. Oder sind anstelle von Bergen Schneewächten (überhängende Schneemassen bzw. Schneeverwehungen) dargestellt? Wir können nur vermuten, dass der Grafiker die Form der Berge eigenmächtig verändert hat. Die offizielle Beschreibung ist am Schluss dieser Seite zu finden.

Dass die Schweiz als Alpenland ihre Berge auch in der Heraldik thematisiert, ist verständlich. Da aber in der Heraldik naturalistische Darstellungen nur in stark stilisierter Form erlaubt sind, verursachen die Berge doch einiges Kopfzerbrechen. Grundsätzlich stehen für das Motiv "Berg" nur die heraldischen Figuren Dreiberg (mit Abwandlungen natürlich auch Ein-, Zwei-, Vier-, Fünf- und Sechsberg) und Spitze zur Auswahl.

 

Blasonierung des ab 2010 gültigen Wappens:

In Blau drei erniedrigte silberne Spitzen, gelber Hirtenstab herauswachsend zwischen der rechten und der mittleren Spitze, gelbe Sonne über dem Zwischenraum der mittleren und linken Spitze.

 

Wertung: Befriedigend 

 

Zur nächsten Gemeindefusion: Haslen GL (alphabetisch innerhalb der Schweiz)

Zur nächsten Gemeindefusion: Mont-Noble VS (alphabetisch innerhalb des Kantons Wallis)

Zur nächsten Gemeindefusion: Hauptwil-Gottshaus TG (innerhalb der Bewertungsstufe "befriedigend")

 

 

Exkurs: Berg und Gebirge in der Heraldik

Beispiele mit dem klassischen Dreiberg:

                 

1. Heiligenschwendi BE:  In Blau auf einem goldenen Dreiberg eine gebildete goldene Sonne.
2. Niederlenz AG:  In Gelb über grünem Dreiberg grünes Lindenblatt.
3. Eggerberg VS:  In Blau, auf grünem Dreiberg, ein silbernes Hochkreuz, überhöht rechts von einem gebildeten goldenen Mond und links von einer
    ebensolchen Sonne.
4. Grône VS:  In Blau ein steigender silberner Steinbock auf grünem Dreiberg.

Beispiele mit Spitzen, die als Berge zu verstehen sind:


              

1. Hemberg SG:  In Silber drei grüne Spitzen.
2. Eggersriet SG:  In Silber zwei schwarze Rohrkolben mit grünen Stängeln und Blättern, zwischen drei erniedrigten grünen Spitzen.
3. Rumisberg BE:  In Silber drei blaue Spitzen im Schildfuss überhöht von einer goldbesamten Rose mit grünen Kelchspitzen.
4. Möhntal AG:  In Blau drei gelbe Spitzen, überhöht von drei sechsstrahligen gelben Sternen.

 

Nicht eindeutige (unheraldische) Beschreibungen:


                    

1. Arosa GR:  In Blau über silbernem Zweispitzberg goldene Strahlensonne.
    "Zweispitzberg" ist keine offizielle heraldische Definition, aber jeder weiss, was gemeint ist.

2. Blumenstein BE:  In Blau auf drei silbernen Felsen drei wachsende goldene natürlich Lilien mit beblätterten Stielen.
    Felsen ist keine offizielle heraldische Definition! Unter "Felsen" wird eher eine unheraldisch naturalistische Darstellung erwartet.

3. Goppisberg VS:  In Blau, über drei silbernen Bergen, das Auge Gottes in goldenem Dreieck, aus dem goldenen Strahlen hervorbrechen.
    "Berg" als allgemeiner Begriff ist heraldisch zu ungenau!

4. Chandolin VS:  In Blau, auf drei silbernen felsigen Bergen, eine springende widersehende Gämse, begleitet von einem goldenen Stern
    im linken Obereck.
    "Felsiger Berg" ist heraldisch nicht definiert, aber allgemein doch verständlich!

 

Beispiele von Dreibergen mit etwas freieren Gestaltung:


                 

1. Schneisingen AG:  In Blau über hohem grünen Dreiberg zwei sechsstrahlige gelbe Sterne.
2. Fiesch VS:  In Blau ein balkenweise gestellter silbernem Fluss über silbernem Dreiberg.
3. Binn VS:  In Blau, auf grünem Dreiberg, ein goldenes Kreuz mit drei sich nach oben verjüngenden Querbalken, begleitet von zwei goldenen Kreuzchen
    in den Oberecken.

4. Varen VS:  Unter blauem Schildhaupt darin drei silberne Sterne, in Gold ein ausgerissener grüner Baum mit natürlichen Stamm über grünem Dreiberg.

Diese Beispiele illustrieren die Problematik: Ist die mittlere Bergkuppe vor oder hinter den beiden andern? Sind die Kuppen spitz oder gerundet?

 

Beispiele mit unheraldischen Bergdarstellungen:


                    

1. Stein SG:  In Gold auf gewölbtem goldenen Boden der grüne Goggeienberg
    Problematisch sind immer Bezüge zu bestimmten Landschaften, wie hier zum Hausberg des Dorfes.

2. Rüthi SG: In Blau ein goldener Hirsch, die Klus zwischen zwei natürlichen Felsen überspringend, überhöht von zwei sechstrahligen silbernen Sternen.
    Das Wappen nimmt Bezug auf den Flurnamen "Hirschensprung" und besteht seit 1932. Diese natürliche Darstellung der Felsen ist vertretbar.

3. Trient VS:  In Blau ein grünes Gebirge, vor dem eine silberne Gämse auf grünem Boden steht.
    Hier ist einfach eine "Landschaft" ohne Bezug zur Gemeinde dargestellt, zudem noch mit einem Verstoss gegen die Farbregel (Grün auf Blau).

4. Val-d'Illiez VS:  In Blau das silberne Massiv der Dents-du-Midi, überhöht von einem liegenden linksgewendeten goldenen Füllhorn mit natürlichen Alpenrosen
    und überdeckt von drei aus grünem Dreiberg wachsenden Tannen mit natürlichem Stamm, die beiden äusseren unten überdeckt von je einem auf dem
    Dreiberg stehenden roten Haus.
    Abgesehen davon, dass das Wappen überladen wirkt, ist hier ein bestimmtes Bergmassiv dargestellt.

Die Blasonierungen sind folgenden Büchern entnommen:

Die Walliser Gemeinden und ihre Wappen, Verlag Ketty & Alexandre, Chapelle sur Moudon
Gemeindewappen Kanton Aargau, Lehrmittelverlag des Kantons Aargau, Aarau
Wappenbuch des Kantons Bern, Staatlicher Lehrmittelverlag Bern, Bern
Wappenbuch des Kantons Graubünden, Standeskanzlei Graubünden, Chur