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Übersicht der Fusionen im
Kanton Thurgau

Übersicht alle Fusionswappen

Kriterien für die Wertung

 

 

Gemeindefusion im Kanton Thurgau: Kradolf-Schönenberg

Ab dem Jahr 1996 sind die vier Ortsgemeinden Buhwil, Kradolf, Neukirch an der Thur und Schönenberg an der Thur unter dem neuen Namen Kradolf-Schönenberg zur politische Gemeinde vereinigt:

 

 

Buhwil

Buhwil besteht aus zwei historischen Teilen: Unter- oder Anstettenbuhwil
gehörte zum Gericht Istighofen und Ober-, Schärers- oder Helmsdorfisch
Buhwil bildete ein selbstständiges Gericht, beide jedoch in der Herrschaft
Bürglen. Das wird durch die Spaltung und die Farben ausgedrückt.
Das Einhorn stammt aus dem Wappen der Herren von Helmsdorf.

 

 

Kradolf

Das Wappen zeigt die Thur in den Farben des Bistums Konstanz.

 

 

Neukirch an der Thur

Redendes Wappen. Die Farben rot-weiss sind Ausdruck der
Zugehörigkeit zum bischöflich-konstanzischen Amt Schönenberg.

 

Schönenberg an der Thur

Übernahme des Wappens der Herren von Schönenberg.
Die Wahl bzw. unveränderte Übernahme dieses Wappens ist wie
im analogen Fall von Homburg unverständlich, denn es ist auch
das des Kantons Solothurn.

 

 

Kradolf-Schönenberg

 

 

Das neue Wappen von Kradolf-Schönenberg ist die Vereinigung der bisherigen Wappen von Kradolf und Schönenberg.

Weil das Wappen der Ortsgemeinde Schönenberg an der Thur mit dem Kantonswappen von Solothurn identisch ist, drängte sich die Annahme eines neuen Wappens auf. Das neue Wappen von Kradolf-Schönenberg ist wiederum identisch mit dem Wappen der Solothurnischen Gemeinde Niedererlinsbach. Offensichtlich war das den Verantwortlichen nicht bekannt. Doch im Jahr 2006 schlossen sich die beiden Gemeinden Nieder- und Obererlinsbach unter dem Namen Erlinsbach zusammen (Link zur Fusion).

 

Blasonierung:
Geteilt von Rot und Weiss, belegt mit einem gewellten Schrägbalken in gewechselten Farben.

 

Wertung: Sehr gut 

 

Zur nächsten Gemeindefusion: Landquart GR (alphabetisch innerhalb der Schweiz)

Zur nächsten Gemeindefusion: Lengwil TG (alphabetisch innerhalb des Kantons Thurgau)

Zur nächsten Gemeindefusion: Linden BE (innerhalb der Bewertungsstufe "sehr gut")


Exkurs: Freie Dartstellungsart innerhalb der heraldischen Regeln

Beim Motiv „Fluss“ (Wellenbalken, Wellenschrägbalken, Wellenpfahl) kann gemäss den heraldischen Regeln (Blasonierung) weder die Anzahl der
Windungen noch deren Stärke vorgegeben werden. Entsprechend vielfältig sind die Darstellungsformen:

         

Kradolf-Schönenberg TG
(offizielle Version)

Aadorf TG Kandergrund BE Tübach SG Gressy VD

Die Gemeindeverwaltungen können für ein einheitliches Erscheinungsbild (corporate design) die Darstellungsart verbindlich festlegen.
 Privatpersonen und Vereine sind aber nicht an solche Vorgaben gebunden. Besonders in Wappenbüchern wirken unterschiedliche Stilarten störend.

Nach der Herausgabe des Buches „Die Gemeindewappen des Kantons Zürich“ war der Gemeinderat von Horgen mit der Antiquarischen Gesellschaft in Zürich als
Herausgeberin des Buches nicht zufrieden und forderte ultimativ ein Korrekturblatt, das in die Bücher einzulegen ist. Der überflüssige Streit zwischen den
 Heraldikern als Verkünder der wissenschaftlich reinen Lehre und der in ihrem Lokalstolz getroffenen Gemeindebehörden ist nicht neu und wird wohl immer
wieder aufbrechen.


              

Links: Zürcher Wappenbuch
Rechts: Offizielle Version der Gemeinde Horgen